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  • Unsere Q&As

    Hier findest Du eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen. Solltest Du zu Deiner Frage nicht fündig werden, wende Dich bitte an Deinen Suzuki Vertragshändler.

    Zur Händlersuche

Dokumente & Papiere

Bedienungsanleitung

Ein Fahrerhandbuch kann auf dem normalen Ersatzteilweg über jeden Suzuki Vertragshändler bestellt werden. Eine direkte Bestellung bei Suzuki Deutschland GmbH ist nicht möglich. Für ausgewählte Modelljahre stellen wir unter der entsprechenden Seite Fahrerhandbücher diese als Download bereit. Die Verfügbarkeit von Fahrerhandbüchern für Modelle, die auf dem deutschen Markt nicht verkauft wurden, kann nicht garantiert werden.

Betriebserlaubnis - Übereinstimmungsbescheinigung für Klein- und Leichtkrafträder

Suzuki Deutschland GmbH kann für die meisten Suzuki Klein- und Leichtkrafträder gegen eine Gebühr ein Duplikat (Zweitschrift) erstellen. Diese kann über einen Suzuki Vertragshändler bestellt werden. Hierzu wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Zulassungs- oder Polizeibehörde benötigt. Für andere Klein- und Leichtkrafträder kann ein technisches Datenblatt zur Abnahme nach §21 StVZO durch eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS etc.) bestellt werden. Auch den Prüforganisationen liegen technische Daten zumeist vor.

CoC-Papier - EU-Übereinstimmungsbescheinigung

CoC = Certificate of Conformity. Dieses Dokument wird auch in Deutschland für die Zulassung benötigt. Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt es nur für Fahrzeuge, die über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Bei Suzuki Motorrädern ist dies frühestens ab Modelljahr 1999 der Fall. Gegen Gebühr ist ein Duplikat erhältlich. Dieses kann über einen Suzuki Vertragshändler bestellt werden. Dazu bitte eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) vorlegen.

Serviceheft

Solltest Du das Serviceheft für Deine Suzuki einmal verloren haben, so kannst Du über Deinen Suzuki Vertragshändler zum Preis von 11,90 € ein Ersatz-Serviceheft (ohne Einträge) beziehen. Ein direkter Bezug über Suzuki Deutschland GmbH ist nicht möglich.

Werkstattliteratur

Werkstattliteratur ist Spezialliteratur für Servicebetriebe. Detaillierte technische und Suzuki spezifische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. Daher ist ein Verkauf an Endkunden seitens der Suzuki Deutschland GmbH nicht vorgesehen. Werkstattliteratur unterliegt dem Copyright. Eine Vervielfältigung oder auch auszugsweise Weiterleitung von Bildern, Zeichnungen und Texten ist daher nicht gestattet.


Technik

AUK - Abgas-Untersuchung-Krafträder

Suzuki Deutschland GmbH empfiehlt, die AUK bei Deinem Suzuki Vertragshändler durchführen zu lassen, sei es durch den dafür anerkannten Betrieb selbst oder durch einen Prüfingenieur, der die AUK dort durchführt. Hier geht es zur Suzuki Händlersuche.

Batterie

Suzuki verwendet wartungsfreie Batterien des Typs AGM (Absorbed Glass Material). Diese haben bei richtiger Behandlung eine sehr hohe Leistung und lange Lebensdauer. Jede Fahrzeugbatterie ist einer gewissen Selbstentladung ausgesetzt. Bei höherer Temperatur entlädt sich die Batterie übrigens schneller. Daher sollte bei längerer Nichtbenutzung/Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs die Batterie möglichst kühl gelagert und regelmäßig (monatlich) nachgeladen werden. Geeignete Ladegeräte gibt es bei Deinem Suzuki Vertragshändler.

Suzuki Motorräder und E10 Kraftstoff

Über den zu verwendenden Kraftstoff gibt grundsätzlich das Fahrerhandbuch Auskunft. Auch wenn dort nichts über die Verwendung von Kraftstoffen mit Bioethanol-Beimischung steht, können Kraftstoffe mit bis zu 5% Bioethanol (E5) bedenkenlos gefahren werden. Ab Modelljahr 2002 sind alle Motorräder und ATVs auch für Superbenzin mit einem Ethanolanteil von 10% (E10) freigegeben. Außerdem viele Modelle ab 1992. Diese sind unten im PDF aufgelistet. Fahrzeuge bis einschließlich Modelljahr 1991 sind nicht für E10 freigegeben.

Ersatzteile

Für alle Fragen zu Ersatzteilen ist Dein Suzuki Vertragshändler Dein kompetenter Ansprechpartner. Jeder Suzuki Vertragshändler ist als eigenständiger Unternehmer für seine Preiskalkulation selbst verantwortlich. Eine Bestellung direkt über die Suzuki Deutschland GmbH ist leider nicht möglich.

Farben und Lacke für Suzuki Motorräder und Scooter

Jedes Modell hat einen bestimmten Farbcode, der im Garantie- und Serviceheft vermerkt ist. Dabei handelt es sich um einen Suzuki Farbcode (kein RAL-Farbcode). Original-Lackstifte (für kleine Ausbesserungen) in vielen Farbtönen kannst Du bei Deinem Suzuki Vertragshändler bestellen. Lacke in größeren Mengen kannst Du direkt bei www.motorradlack.de beziehen.

Kraftstoff für Motorräder, Scooter und ATVs

Über den zu verwendenden Kraftstoff gibt grundsätzlich das Fahrerhandbuch Auskunft. Fahrzeuge, für die gemäß Fahrerhandbuch Kraftstoff mit einer Mindest-Oktanzahl von 91 (Normalbenzin) verwendet werden muss, können ohne Bedenken Kraftstoff mit höherer Oktanzahl tanken.

Öle & Motoröl - Betriebsstoffe

Über das zu verwendende Motoröl gibt das Fahrerhandbuch Auskunft. Bezüglich anderer Öle für Deine Suzuki, z. B. Gabelöl oder Endantriebsöl, wende Dich bitte an Deinen Suzuki Vertragshändler.

Reifen für Suzuki Motorräder - Reifenbescheinigungen

Für alle von Suzuki in Deutschland verkauften Motorradtypen mit Straßenzulassung findest Du unter Service & Infos eine Reifenbescheinigung, anhand derer Du dich über zulässige und empfohlene Bereifungen informieren können. Für nicht empfohlene Bereifungen übernimmt Suzuki keine Haftung. Empfehlungen und ggf. Freigabebescheinigungen findest Du auch auf den Homepages der Reifenhersteller bzw. -importeure. Für neue Modelle spricht Suzuki keine Reifenfabrikatsbindung aus.

Wartungsintervalle

Über die regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten Deiner Suzuki gibt das Fahrerhandbuch Auskunft. Bitte beachte, dass die vorschriftsmäßige Wartung nicht nur in Abhängigkeit vom km-Stand erfolgen muss, sondern mindestens einmal jährlich (je nachdem was zuerst eintritt).

Original Zubehör für Suzuki Motorräder, Scooter und ATV

Suzuki bietet ein umfassendes Portfolio an Originalzubehör für Dein Suzuki Motorrad, Deinen Suzuki Scooter oder Dein Suzuki ATV, welches Du direkt über den Vertragshandel beziehen kannst. Dein Vertragshändler vor Ort ist Dein kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Original Suzuki Zubehör. Eine direkte Bestellung bei SuzukiDeutschland GmbH ist nicht möglich.

Leistungsumrüstungen: 48PS/35kW für Fahrerlaubnisklasse A2.

Suzuki bietet für verschiedene Fahrzeuge der aktuellen Modellpalette kostengünstige Umrüstungen auf 48PS (35kW) für die neue Führerscheinklasse A2 an. Aktuelle Informationen zu Leistungsumrüstungen von Suzuki Motorrädern erhältst Du direkt bei Deinem Suzuki Vertragshändler in Deiner Nähe. Weitere Informationen zur neuen Regelung der Fahrerlaubnisklassen findest Du hier.

Folgende Modelle sind ab Werk für die Führerscheinklasse A2 geeignet:

  • Suzuki GSX-S950 (35kW Version)
  • Suzuki GSX-S750 (35kW Version)

Folgende Modelle sind nach Umrüstung für die Führerscheinklasse A2 geeignet:

  • Suzuki GSX-8S
  • Suzuki SV650
  • Suzuki SV650X
  • Suzuki V-Strom 650
  • Suzuki V-Strom 650XT
  • Suzuki V-Strom 800DE

Sonstiges

Ersatzschlüssel für Suzuki Motorräder, Scooter u.a.

Mit einem Neufahrzeug liefert Suzuki immer 2 Schlüssel (bei unterschiedlichen Schlüsseln 2 für jedes Schloss). Ein Schlüsselcode, an Hand dessen Nachschlüssel angefertigt werden können, ist auf einem am Schlüsselring angehängten Kunststoffplättchen eingeprägt. Dieser Code sollte vom Besitzer unbedingt in das dafür vorgesehene Feld im Fahrerhandbuch eingetragen werden. Bei Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre muss bei Verlust aller Schlüssel auch die elektronische Steuereinheit (ECM) ausgetauscht werden. Ohne Code oder mindestens einen passenden Schlüssel können Nachschlüssel nur angefertigt werden, indem das Zündschloss durch einen darauf spezialisierten Betrieb „ausgelesen“ wird. In der Regel ist dazu der Ausbau des Zündschlosses erforderlich. Die Schlüsselnummern sind bei Suzuki nicht hinterlegt. Eine Zuordnung zur Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) ist daher nachträglich nicht mehr möglich. Zur Durchführung dieser Arbeit und für weitere Informationen kontaktiere bitte Deinen Suzuki Vertragshändler.

Gebrauchte Motorräder, Scooter und ATVs

Gebrauchtfahrzeuge können über Suzuki Deutschland GmbH nicht bezogen werden. Ein Angebot von Gebrauchtfahrzeugen findest Du in der Gebrauchtfahrzeugbörse. Weitere Informationen zu diesen Fahrzeugen erhältst Du bei Deinem Suzuki Vertragshändler.

Rücknahme von Ersatzteilen und Zubehör

Jeder SuzukiI Vertragshändler entscheidet als eigenständiger Unternehmer selbst, ob er bestellte Ersatzteile oder Zubehör zurücknimmt oder nicht. Eine Rücksendung an Suzuki Deutschland GmbH ist bei manchen Teilen - insbesondere Elektrik- und Elektronikteilen - nicht möglich. In anderen Fällen hat der Händler eine Wiedereinlagerungsgebühr zu entrichten.

Rechtliches

Export ins Ausland

Solltest Du Deine Suzuki ins EU-Ausland verkaufen wollen bzw. verkauft haben, wird für die dortige Zulassung die EU-Übereinstimmung (CoC-Papier) bzw. für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung eine gleichwertige Bescheinigung benötigt. Letzteres betrifft alle Modelle vor 1999, teilweise noch Fahrzeuge bis Modelljahr 2003. Beide Bescheinigungen kannst Du gegen Gebühr bei uns beziehen.

Bitte nutze unser Kontaktformular, um Dein Anliegen zu schildern, mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) als Anlage. Versand und Abrechnung über einen Suzuki Vertragshändler ist schneller und günstiger.

Garantie

Bei einem etwaigen Anspruch auf Garantie wenden Sie sich bitte an einen SUZUKI Vertragshändler. Eine Bearbeitung Ihrer Garantieanfrage auf anderem Wege ist nicht möglich. Die genauen Bedingungen für die SUZUKI Garantie finden Sie im Garantie- und Serviceheft. Die genauen Bedingungen für die sehr günstige Anschlussgarantie SUZUKI PRO finden Sie hier.

Import aus dem Ausland

Importe aus dem EU-Ausland sind zwar grundsätzlich in Deutschland zulassungsfähig, jedoch sind mehrere Nachteile in Kauf zu nehmen. Im Gegensatz zur PKW-Branche gibt es bei Motorrädern derzeit keine uneingeschränkte europaweite Garantie. Nur SUZUKI Vertragshändler erhalten zuverlässig alle aktuellen Serviceinformationen und können somit Sie und Ihre SUZUKI optimal betreuen. Der Wertverlust von EU-Importmaschinen ist höher. Importe von außerhalb der EU sind je nach Spezifikation in Deutschland und der EU nicht zulassungsfähig, wenn sie den in der EU geltenden Bestimmungen nicht entsprechen. In bestimmten Fällen, z.B. wenn sich Zulassungsvorschriften ändern (z.B. Euro 3 - Euro 4), kann es auch bei EU-Importen zu Problemen bei der Erstzulassung kommen.

Kfz-Steuer

Motorräder werden auch weiterhin nur nach dem Hubraum besteuert. Nach Auskunft des Industrieverbandes Motorrad (IVM) gibt es keine aktuellen Pläne, den Steuersatz zukünftig nach Schadstoffausstoß und/oder CO₂-Ausstoß zu staffeln.

Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstroß

Mit Einführung der Euro 4 Modelle ab 2017 müssen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß von Motorrädern beim Kauf eines Neufahrzeuges vorliegen. Der Normverbrauch unserer Modelle ist in Prospekten und auf der Homepage bei den technischen Daten angegeben.

Offene Rückrufaktionen

Ob Ihr Fahrzeug aktuell von einer Rückrufaktion betroffen ist, können Sie hier überprüfen. Außerdem werden Sie schriftlich benachrichtigt. In diesem Schreiben finden Sie alle nötigen Informationen. Jeder SUZUKI Vertragshändler kann Sie über die nötigen Maßnahmen informieren und diese auch durchführen, unabhängig davon, bei welchem SUZUKI Vertragspartner Sie Ihre SUZUKI gekauft haben.

Umbau / Produkthaftung

Inwieweit Teile von anderen SUZUKI Modellen an Ihre SUZUKI passen, kann und will SUZUKI nicht beurteilen, da entsprechende Tests nicht durchgeführt werden. Gleiches gilt für veränderte Originalteile, Originalteile von Fahrzeugen anderer Hersteller oder Kombinationen dieser Möglichkeiten. Eine Freigabe und eine damit verbundene Übernahme der Produktverantwortung durch SUZUKI Deutschland GmbH für das umgebaute Fahrzeug ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen. Der Hersteller übernimmt die Produktverantwortung grundsätzlich nur für Fahrzeuge im unveränderten Originalzustand. Gleiches gilt im Übrigen auch für Teile "unbekannter Herkunft" (z. B. aus Gebrauchtteilebörsen oder aus dem Internet). Auch hierfür kann seitens SUZUKI keine Produktverantwortung übernommen werden.