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  • Das Einmaleins des Roller-Führerscheins

    Scooter? Sind das nicht diese sympathischen Flitzer, die eigentlich jeder fahren darf? Sympathisch ja, aber was die Fahrerlaubnis-Klassen für Roller betrifft, gibt es Unterschiede. Keine Sorge, wir erklären dir alles, was du wissen musst, um legal auf den Straßen unterwegs zu sein.

Von AM bis B196: Alles, was du über den Scooter-Führerschein wissen musst

Der richtige Führerschein für Scooter ist nicht nur entscheidend für deine Sicherheit auf den Straßen, sondern auch für die Vermeidung von Bußgeldern und anderen Strafen. Es gibt verschiedene Führerscheinklassen für Scooter, die für jeden Fahrertyp und jedes Alter geeignet sind. Informiere dich daher genau über die Anforderungen und Voraussetzungen für die verschiedenen Führerscheinklassen und starte schon bald deine Fahrt auf einem Scooter durch die Straßen.

A1: Der Führerschein für Leichtkrafträder

Mit dem A1-Führerschein darfst du sogenannte Leichtkrafträder fahren. Das sind Zweiräder mit maximal 125 cm³ und höchstens 11 kW (15 PS), also auch viele Scooter wie den Suzuki ADDRESS 125 oder den Suzuki BURGMAN Street 125X. Sobald du deinen 16. Geburtstag gefeiert hast, kannst du aufsatteln. Auch wenn der A1-Führerschein keine ganz hohen Leistungen erlaubt, ist er eine gute Option für junge Fahrer, die gerne einen Scooter fahren möchten, der deutlich mehr als 45 km/h auf die Straße bringt. Im Gegensatz zum AM-Führerschein ist der A1-Führerschein auch für den Straßenverkehr in anderen europäischen Ländern gültig. Beachte jedoch, dass es bei der Nutzung im Ausland möglicherweise Einschränkungen gibt. Es ist wichtig, die örtlichen Vorschriften und Gesetze zu beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

A2: Der Führerschein für Krafträder bis 35 kW

Mit 18 Jahren kannst du deinen A2-Führerschein machen. Dieser gilt für Krafträder bis 35 kW (48 PS), wobei das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht nicht über 0,2 kW/kg liegen darf. Wir sind also schon im Bereich der Toproller unterwegs: Dein Herz schlägt zum Beispiel für einen Scooter der Kategorie des Suzuki BURGMAN 400? Mit dem A2-Führerschein bist du dabei. Für viele Fahrer ist der A2-Führerschein eine attraktive Option, da er eine höhere Leistung als der A1-Führerschein erlaubt.

A: Der Führerschein ohne Leistungsbeschränkung

Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A gemacht hast, sind dir bezüglich Leistung und Hubraum keine Grenzen mehr gesetzt. Allerdings handelt es sich hierbei bereits um eine Motorrad-Lizenz und nicht mehr um einen Roller-Führerschein. Ab 20 Jahren geht’s los, sofern du zuvor mindestens zwei Jahre mit A2-Führerschein gefahren bist. Andernfalls wird die A-Erlaubnis erst ab 24 Jahren erteilt. Aber wenn du das Abenteuer auf einem Motorrad suchst und dich für lange Ausfahrten auf der Straße begeistern kannst, dann lohnt sich der Aufwand in jedem Fall.

B196: Der Autoführerschein mit Kraftrad-Erweiterung

Seit 2020 hast du außerdem die Möglichkeit, deinen normalen Autoführerschein der Klasse B um eine Kraftrad-Fahrerlaubnis gemäß Klasse A1 zu erweitern. Zur Erinnerung:
Der A1-Führerschein erlaubt Scooter oder Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW. 

Als junger Autofahrer von mindestens 25 Jahren und mit über fünf Jahren Fahrpraxis bekommst du den B196-Führerschein (entspricht dem A1), wenn du vier theoretische und fünf praktische Fahrschulstunden je 90 Minuten nachweisen kannst – ganz ohne zusätzliche Fahrprüfung. Der B196-Führerschein entspricht inhaltlich dem A1-Führerschein und erlaubt dir das Fahren von Scootern und Leichtkrafträdern. Beachte jedoch, dass der B196-Führerschein nicht in allen europäischen Ländern anerkannt wird, daher solltest du dich vor einer Fahrt ins Ausland genau über die lokalen Vorschriften und Gesetze informieren.

Weitere wichtige Tipps für die Reisevorbereitung findest du in einem separaten Beitrag.

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