
Was dich erwartet!
Der Gewinn umfasst pro Person:
- 2 Tage freie Fahrzeit auf der Rennstrecke in Gruppen (inkl. Streckensicherung und optionaler Betreuung durch Profi-Instruktoren, soweit verfügbar)
- 2 x warmes Mittagessen (Buffet, inkl. vegetarischer Variante)
- 1 x Abendessen (inkl. vegetarischer Variante und Freibier)
- 1 x Gutschein für ein Frühstück im Imbiss an der Strecke
- Verpflegung im Fahrerlager: Kaffee, Tee, Wasser, Apfelschorle, Obstsnacks und Kekse
Jetzt teilnehmen und Startplatz gewinnen*
*Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „TWINS ONLY 2026“
1. Veranstalter und Gegenstand des Gewinnspiels
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Suzuki Deutschland GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Gegenstand des Gewinnspiels ist die Verlosung von exklusiven Teilnahmeplätzen für das Motorrad-Event „TWINS ONLY 2026“. Mit Teilnahme an der Verlosung per E-mail erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen sowie der Austragungsbedingungen der MO Sport Marketing GmbH.
2. Gewinn
Unter allen Einsendungen werden 2 Startplätze für das Event „TWINS ONLY“ am 1./2. Juli 2026 in der Motorsport Arena Oschersleben verlost, vorbehaltlich einer Vorauswahl der Kandidaten entsprechend ihrer Eignung für die Teilnahme.
Der Gewinn umfasst pro Person folgende Leistungen vor Ort:
• 2 Tage freie Fahrzeit auf der Rennstrecke in Gruppen (inkl. Streckensicherung und optionaler Betreuung durch Profi-Instruktoren, soweit verfügbar) am 1. und 2. Juli 2026
• 2 x warmes Mittagessen (Buffet, inkl. vegetarischer Variante)
• 1 x Abendessen (inkl. vegetarischer Variante und Freibier)
• 1 x Gutschein für ein Frühstück im Imbiss an der Strecke
• Verpflegung im Fahrerlager: Kaffee, Tee, Wasser, Apfelschorle, Obstsnacks und Kekse
Hinweis: Der Gewinn beinhaltet ausschließlich die genannten Leistungen vor Ort für den Teilnehmer. Alle weiteren Kosten (siehe Punkt 7) sind selbst zu tragen.
3. Bewerbungszeitraum
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 01.06.2026 um 0:00 Uhr und endet am 15.06.2026, 23:59 Uhr.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und folgende Kriterien erfüllen:
• Fahrzeug: Der Teilnehmer muss Besitzer eines der folgenden Suzuki Modelle sein: GSX-8S, GSX-8R, GSX-8T oder GSX-8TT. Das Fahrzeug ist vom Teilnehmer selbst für das Event mitzubringen.
• Sicherheitsbekleidung: Die Teilnahme auf der Rennstrecke ist nur mit vollständiger Sicherheitsausrüstung gestattet:
o Integralhelm
o Separater Rückenprotektor (Rückenschutz)
o Lederbekleidung (mindestens Hose und Jacke fest miteinander verbunden, vorzugsweise einteilige Lederkombi)
o Motorradhandschuhe (vorzugsweise mit langer Stulpe)
o Motorradstiefel, die über die Knöchel reichen
Bei der Durchführung von TWINS ONLY 2026 wird das Vorhandensein eines gültigen Führerscheins (Klasse A) überprüft. Sollte ein gültiger Führerschein nicht vorhanden sein oder die Profilangaben nicht den Tatsachen entsprechen, wird der Teilnehmer von der Durchführung ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Familienangehörige. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
• bei Verstößen gegen diese Bewerbungsbedingungen
• bei unlauterem Handeln
• bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Bewerbung
5. Ablauf und Teilnahme
Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt ausschließlich online über das vorgesehene Teilnahmeformular.
Eine Teilnahme auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Post) ist ausgeschlossen und wird bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
6. Verlosung und Benachrichtigung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt am 17.06.2026 durch eine Auslosung unter allen gültigen Einsendungen. Die ausgewählten Teilnehmer werden bis spätestens 18.06.2026 per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb von 3 Tagen keine Rückmeldung des Gewinners, verfällt der Teilnahmeanspruch und es kann ein Ersatzgewinner ausgelost werden.
Die Teilnahme ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Etwaige individuelle steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Gewinn trägt der Teilnehmer selbst.
7. Wichtige Hinweise zu Anreise, Übernachtung und Logistik
• Anreise: Die Anreise zur Motorsport Arena Oschersleben wird vom Gewinner selbst organisiert und finanziert.
• Einlass Fahrerlager: Der Einlass ins Fahrerlager ist am Vortag der Veranstaltung ab 19:00 Uhr möglich.
• Übernachtung: Es kann kostenfrei im Fahrerlager übernachtet werden (Zelt, Camper, Wohnmobil), sanitäre Anlagen (Duschen und Toiletten) sind vorhanden. Alternativ gibt es in der Umgebung Hotels oder Pensionen, die in Eigenregie und auf eigene Kosten gebucht werden können.
8. Veranstaltung
Die Veranstaltungen der MO Sport Marketing GmbH dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, es werden insbesondere keine Rennen durchgeführt und es gibt keine Zeitnahme durch den Veranstalter. Trainingsziele sind die Verbesserung des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Selbsteinschätzung. Die Einteilung in Gruppen erfolgt nach der auf der Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung.
Bindend für eine Teilnahme sind die AGB der MO Sport Marketing GmbH und ein durch den Teilnehmer erfolgter Haftungsverzicht. Versicherungsleistungen werden nicht durch die MO Sport Marketing GmbH erbracht.
9. Ausschluss, Vorzeitige Beendigung und Haftung
• Eine Barauszahlung, Änderung oder der Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar.
• Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen vom Gewinnspiel auszuschließen.
• Die Teilnahme am Fahrtraining selbst erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben der MO Sport Marketing GmbH vor Ort ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei mangelhafter Schutzkleidung oder ungeeignetem Fahrzeug kann der Veranstalter vor Ort den Zutritt zum Gelände oder die Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Die offiziellen Teilnahmebedingungen und der Haftungsverzicht des Event-Veranstalters finden sich unter: https://mo-web.de/mo-inteam-teilnahmebedingungen-und-haftungsverzicht/
10. Beendigung oder Änderung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel sowie das Event jederzeit aus sachlichen Gründen ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.
Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationen, höherer Gewalt oder rechtlichen Gründen. Ein Anspruch der Teilnehmer besteht insoweit nicht.
11. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Durchführung und Abwicklung des Auswahlverfahrens sowie des Events. Verarbeitet werden insbesondere: Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Führerscheindaten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit erforderlich, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Daten werden bis zur vollständigen Abwicklung des Auswahlverfahrens bzw. des Events gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus § 147 AO und § 257 HGB.
Eine Weitergabe an Dritte (insb. an die MO Sport Marketing GmbH zur Event-Abwicklung) erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@suzuki.de widerrufen werden.
Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit nach den gesetzlichen Vorgaben sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
12. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahlentscheidung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bewerbungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
