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Export ins Ausland

Solltest du deine Suzuki ins EU-Ausland verkaufen wollen bzw. verkauft haben, wird für die dortige Zulassung die EU-Übereinstimmung (CoC-Papier) bzw. für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung eine gleichwertige Bescheinigung benötigt. Letzteres betrifft alle Modelle vor 1999, teilweise noch Fahrzeuge bis Modelljahr 2003. Beide Bescheinigungen kannst du gegen Gebühr bei uns beziehen.

Bitte nutze unser Kontaktformular, um dein Anliegen zu schildern, mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) als Anlage. Versand und Abrechnung über einen Suzuki Vertragshändler ist schneller und günstiger.