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Über den zu verwendenden Kraftstoff gibt grundsätzlich das Fahrerhandbuch Auskunft. Auch wenn dort nichts über die Verwendung von Kraftstoffen mit Bioethanol-Beimischung steht, können Kraftstoffe mit bis zu 5% Bioethanol (E5) bedenkenlos gefahren werden. Ab Modelljahr 2002 sind alle Motorräder und ATVs auch für Superbenzin mit einem Ethanolanteil von 10% (E10) freigegeben. Außerdem viele Modelle ab 1992. Fahrzeuge bis einschließlich Modelljahr 1991 sind nicht für E10 freigegeben.