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Betriebserlaubnis – Übereinstimmungsbescheinigung für Klein- und Leichtkrafträder
Suzuki Deutschland GmbH kann für die meisten Suzuki Klein- und Leichtkrafträder gegen eine Gebühr ein Duplikat (Zweitschrift) erstellen. Diese kann über einen Suzuki Vertragshändler bestellt werden. Hierzu wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Zulassungs- oder Polizeibehörde benötigt. Für andere Klein- und Leichtkrafträder kann ein technisches Datenblatt zur Abnahme nach §21 StVZO durch eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS etc.) bestellt werden. Auch den Prüforganisationen liegen technische Daten zumeist vor.